Arbeitskreis Dorferneuerung
und Dorfgeschichte
Langenholdinghausen
Holdinghauser Str. 55a
57078 Siegen – Langenholdinghausen 


Liebe Mitbürger,

schon seit längerer Zeit war der „Arbeitskreis Dorferneuerung und Dorfgeschichte Langenholdinghausen“ darum bemüht, das historisch gewachsene Ortsbild von Langenholdinghausen durch die Schaffung eines örtlichen Baurechts wirkungsvoll zu schützen. Mit der Verabschiedung der Gestaltungssatzung Langenholdinghausen durch den Rat der Stadt Siegen am 20. Dezember 2000 war diesen Bemühungen ein Erfolg beschieden.

Die Ihnen jetzt vorliegende Satzung ist das Ergebnis eines überaus konstruktiven Zusammenwirkens zwischen der Bürgerschaft, den verantwortlichen Politikern in den jeweiligen Gremien und der Siegener Verwaltung. Bevor Sie sich aber dem Studium der Satzung widmen, möchten wir Sie auf einige Fakten und Überlegungen hinweisen, die für uns fast ebenso wichtig sind, wie die Satzung selbst.

„Beweggründe“ für die Gestaltungssatzung ....

Unsere Beweggründe, sich für eine Gestaltungsatzung einzusetzen, waren die Folgenden:

- Die im Jahre 1989 fertiggestellte Untersuchung über die „Dorferneuerungswürdigkeit“ verschiedener Siegener Ortsteile stellte fest, dass insbesondere der alte Ortskern von Langenholdinghausen „ein typisches Beispiel Siegerländer Dorfgestalt“ sei, der „ein wertvolles, unter allen Umständen zu erhaltendes Ensemble“ darstelle.

- Zum selben Ergebnis kam auch das im Jahre 1990 von der Stadt Siegen in Auftrag gegebene und im Jahre 1992 vom Rat der Stadt Siegen verabschiedete „Dorferneuerungskonzept Langenholdinghausen“, welchem aber bislang noch eine rechtlich verbindliche Umsetzung fehlte.

- Eine im Jahre 1991 vom Arbeitskreis Dorferneuerung durchgeführten Befragung aller Haushalte in Langenholdinghausen zeigte auf, dass für über 80 % der Bürger die Erhaltung des alten Ortskerns „von Bedeutung“ oder „von großer Bedeutung“ ist.

- Im Blick auf bestimmte Bauprojekte in Langenholdinghausen wurde und wird von den Bürgern immer wieder die Frage an uns heran getragen, „ob man derartiges denn nicht habe verhindern können ...“

- Verschiedene Nachforschungen unsererseits führten zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Bewahrung und behutsame Fortentwicklung des bestehenden Ortsbildes allein durch die Schaffung eines „örtlichen Baurechts“ zu gewährleisten ist: Die Hoffnung, allein schon durch das Wecken von Einsichten oder durch Appelle an die Vernunft sei bei Baumaßnahmen – insbesondere bei Neubauten – eine nachbarschaftliche und gegenseitige Rücksichtnahme zu bewirken, sind nämlich allzu trügerisch. Einerseits fehlt es bei dem einen oder anderen Bauherrn an der Bereitschaft, am Bewußtsein oder am richtigen „Denkanstoß“, dass nicht nur er selbst, sondern auch der „Nachbar“ mit dem neuen Bauwerk „leben muss“. Das zeigt sich an vielen Bauprojekten in der näheren oder weiteren Umgebung. Andererseits hat die ansässige Bevölkerung oder die Nachbarschaft in der Regel keinerlei direkten Einfluss auf die Gestaltung von Baumaßnahmen. Die Entscheidung über die Genehmigung einer Maßnahme treffen die Behörden ausschließlich aufgrund der Rechtslage. Was dann letztendlich im Dorf entsteht, wird erst hinterher gesehen. Eine „demokratische Einflussnahme“ der Bürger auf die Gestaltung ihres Dorfes lässt sich deshalb nur erreichen, indem über eine Gestaltungssatzung ein möglichst breites Einvernehmen erzielt wird.


„Zielsetzungen“ der Satzung ....

Mit der Gestaltungssatzung verbinden wir verschiedene Ziele:

- Das historisch gewachsene, charakteristische Bild des ehemaligen Dorfes Langenholdinghausen soll wirkungsvoll und dauerhaft vor Beeinträchtigungen und Störungen bewahrt werden.

- Es soll erreicht werden, dass sich zukünftige Neubauten oder bauliche Änderungen an Gebäuden harmonisch in das bestehende Ortsbild eingliedern, d. h. dass das „Neue“ auf das „Alte“ Rücksicht nimmt.

- Es soll das für Langenholdinghausen bereits bestehende Dorferneuerungskonzept in verbindliches Recht umgesetzt werden, wodurch der Verwaltung, aber auch den Bürgern bei ihren Entscheidungen Planungssicherheit gegeben wird.

- Es sollen für die Gestaltung des Dorfes neben der eigentlichen Gestaltungssatzung auch Anregungen und Hinweise gegeben werden, die dazu beitragen, die dörfliche Atmosphäre des heutigen Stadtteils zu erhalten.

- Es soll die Einsicht gefördert werden, dass Jeder durch seine Entscheidungen maßgeblich zur Ortsbildgestaltung beiträgt oder beitragen kann und dass die Ortsbildgestaltung die gemeinsame Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger ist.

- Es soll der Wohnwert unseres Dorfes gesichert und womöglich noch verbessert werden.

„Grundsätzliche Überlegungen“ vorab....

Von den vorgenannten Zielen ausgehend waren bei der Erarbeitung der Gestaltungssatzung aber auch bestimmte Grundsätze zu beachten:

- Die Regelungen in der Gestaltungssatzung dürfen den Gestaltungsspielraum der Bürger nicht allzusehr einschränken.

- ... sie dürfen das Bauen und Renovieren nicht unnötig verteuern.

- ... sie dürfen ökologisch oder städtebaulich sinnvollen Neuerungen nicht im Wege stehen.

- ... sie dürfen nicht dazu führen, dass der Bürger durch verwaltungstechnische Verpflichtungen zeitlich oder finanziell unnötig belastet wird. Bisher genehmigungsfreie Baumaßnahmen sollten deshalb auch im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung soweit wie eben möglich genehmigungsfrei bleiben.

- ... sie müssen auf die zur Zeit im Ort vorhandene Baukultur und den heutigen Stand der Ortsgestaltung Rücksicht nehmen.

- Die Regelungen dürfen nicht dazu führen, dass bestehende Gebäude im Sinne der Satzung verändert werden müssen. Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass bestehende Gebäude und bauliche Einrichtungen auch nach dem Erlass der Gestaltungssatzung dauerhaften Bestandsschutz genießen.

- Am Zustandekommen der Gestaltungssatzung sollten die Bürger aktiv beteiligt sein und es sollte über die Regelungen ein möglichst breiter Konsens unter den Betroffenen erzielt werden. Durch frühzeitige Rundschreiben an alle Haushalte, durch Informations- und Diskussionsveranstaltungen sowie durch Bürgerbefragungen wurde diesem Grundsatz seitens unseres Arbeitskreises und der Verwaltung der Stadt Siegen Rechnung getragen. Die aus der Bürgerschaft vorgetragenen Änderungen und Ergänzungen zum Satzungsentwurf konnten in die endgültige Fassung der Satzung übernommen werden.

- Die Satzung muss in ihren Formulierungen mehreren Ansprüchen genügen: Zum einen muss sie in der Frage der Gestaltung von Baulichkeiten klare Definitionen vornehmen, zumanderen muss sie dem Bauherren Entscheidungsspielräume erhalten. Bei der Erarbeitung der Satzung war deshalb die Bereitschaft zum Kompromiss unabdingbar. In jedem Falle bleibt die sinnvolle Handhabung der Gestaltungssatzung stets auch abhängig vom „gesunden Menschenverstand“ und dem Willen aller Beteiligten zu einem konstruktiven Miteinander.

Wir sind davon überzeugt, dass die jetzt für unser Dorf Langenholdinghausen gültige Gestaltungssatzung den vorstehend beschriebenen Zielen und Überlegungen gerecht wird.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Arbeitskreis Dorferneuerung
und Dorfgeschichte
Langenholdinghausen

Anschrift

Arbeitskreis Dorferneuerung und Dorfgeschichte Langenholdinghausen
Holdinghauser Str. 55a
57078 Siegen

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