Nachdem das Land NRW die Förderung der Dorferneuerung für die ländlichen Ortsteile der Stadt Siegen im Jahr 2007 eingestellt hatte, wandte sich der Arbeitskreis im Jahr 2009 gemäß § 24 der Gemeindeordnung mit mehreren Anregungen an den Rat der Stadt Siegen: Zum einen wurde um Unterstützung ersucht, um die bis 2007 geltende Förderpraxis für die Siegener Dörfer zurück zu gewinnen. Mit einer entsprechenden, vom Rat an die Landesregierung gerichteten Resolution sollte in dieser Angelegenheit ein Zeichen gesetzt werden. Gleichzeitig regte der Arbeitskreis eine deutliche Erhöhung der im Siegener Etat für die Dorferneuerung vorgesehenen Haushaltsmittel an. Die Pflege des Ortsbildes, der Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz und die „Wiederbelebung“ bereits leerstehender oder künftig leerfallender Anwesen – so der Arbeitskreis in der Begründung seiner Anträge - gewinne gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels an Bedeutung. 

Der Rat der Stadt Siegen trug den Wünschen und Anregungen des Arbeitskreises Rechnung. Betreffend die Förderung der ländlichen Räume in der Stadt Siegen richtete der Rat eine entsprechende Resolution an die Landesregierung. Ab 2014 wurden daraufhin die ländlichen Ortsteile der Stadt Siegen und damit auch Langenholdinghausen erneut in die Förderkulisse der Förderprogramme des Landes NRW aufgenommen. 

Zudem wurden die aktuellen Haushaltsmittel der Stadt Siegen für die Dorfentwicklung deutlich erhöht und diese Mittel auch für private Baumaßnahmen verfügbar gemacht. Gefördert werden können seit 2010 Maßnahmen an Fassaden und Dächern ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter. Die Baumaßnahme muss dorfgerecht sein und unter Verwendung ortsüblicher, in der Regel natürlicher Materialien erfolgen. Zuschüsse können sowohl für Handwerkerleistungen als auch für Baumaterial, nicht aber für Eigenleistungen beantragt werden.

Genaueres über die Bedingungen für eine Förderung, über die mögliche Höhe von Zuschüssen und über die für eine Förderung beizubringenden Unterlagen sind den „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Projektförderung der Stadt Siegen“ zu entnehmen. Diese Richtlinien können bei der Stadtverwaltung oder auch bei den Mitgliedern des Arbeitskreises eingesehen werden. Entsprechende Auskünfte werden vom Arbeitskreis erteilt.

Betreffend die Bewilligung von Zuschüssen aus Landesprogrammen oder aus Haushaltsmitteln der Stadt Siegen konnten in der Vergangenheit nicht zuletzt durch unsere Beratung und Mithilfe bei der Antragstellung umfangreiche Mittel für unseren Ort requiriert werden.

Gewelersch2014.jpg

Auf die Folgen des demografischen Wandels für das Ortsbild verwies der Arbeitskreis Dorferneuerung gemeinsam mit dem Siegener Stadtbaurat Michael Stojan (2. v.l.) und Kreisheimatpfleger Dieter Tröps (l) im März 2014. Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde verdeutlicht, dass im Zuge der Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur bei der Vermittlung leergefallener Anwesen in den Dörfern zukünftig vermehrt Probleme auftreten werden.

Anschrift

Arbeitskreis Dorferneuerung und Dorfgeschichte Langenholdinghausen
Holdinghauser Str. 55a
57078 Siegen

Wir benutzen Cookies
Die Kekse sind nicht ausm Backes, aber trotzdem brauchbar. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alles gebacken werden kann.