Bauen und Gestalten mit Rücksicht – das Ortsbild wird geschützt

Seit dem Jahre 2001 steht das charakteristische Ortsbild von Langenholdinghausen unter dem Schutz einer Gestaltungssatzung. Angeregt und entworfen wurde die Satzung nebst einem Gestaltungsleitfaden von ortsansässigen Bürgern, die Festlegung auf die jetzt rechtsgültigen Bestimmungen erfolgte in einer beispielhaften Zusammenarbeit zwischen den von der Satzung betroffenen Bürgern, der Verwaltung und den politischen Gremien der Stadt Siegen. 

Die Satzung und der zugehörige Gestaltungsleitfaden tragen dazu bei, dass sich Neubauten oder bauliche Änderungen an Gebäuden harmonisch in das bestehende Ortsbild eingliedern. 

Mit Anregungen und Hinweisen zu einer dorfgerechten Gestaltung von Bauwerken und ihrer Umgebung fördert die Satzung vor allem aber auch die Einsicht, dass jeder Bürger durch seine Entscheidungen maßgeblich zur Ortsbildgestaltung beiträgt oder beitragen kann und dass die Ortsbildgestaltung eine gemeinsame Aufgabe aller Bürger ist. Gleichzeitig lässt die Satzung für die Gestaltung von Bauvorhaben ausreichende Spielräume, sie steht ökologischen und städtebaulich sinnvollen Neuerungen nicht im Wege, und sie nimmt Rücksicht auf die derzeit im Dorf vorhandene Baukultur und den heutigen Stand der Ortsgestaltung. Im Blick auf die unterschiedliche historische und städtebauliche Struktur des Dorfes unterscheidet die Satzung zwei Geltungsbereiche (Geltungsbereich I: Historischer Ortskern; Geltungsbereich II: Jüngere Ortsteile) mit unterschiedlichen Anforderungen an bauliche Anlagen.

Hier geht es zur Satzung

Die rechtsverbindlichen Bestimmungen der Gestaltungssatzung, die Anregungen und Empfehlungen des Gestaltungsleitfadens, aber auch die Beweggründe des Arbeitskreises Dorferneuerung, sich für die Schaffung eines örtlichen Baurechts stark zu machen, stehen den Bürgerinnen und Bürgern in Form einer Broschüre zur Verfügung.

Durch die in der Satzung enthaltenen Rahmenvorgaben – z. B. zu Dachformen oder zur Baustoffkultur – konnte die Einbindung neuer Bauobjekte in den vorhandenen Bestand seit Inkrafttreten der Satzung an mehreren Stellen erfolgreich realisiert werden. Dabei zeigt sich, dass auch im Geltungsbereich der Satzung hinreichend Möglichkeiten bestehen, neue Häuser und andere Bauwerke individuell zu gestalten.

Neubauten aus der jüngeren Zeit gliedern sich in das bestehende Ortsbild ein



Auch das im Jahre 2007 neu errichtete Feuerwehrgerätehaus erhielt ein Satteldach und passt damit in die umgebende Bebauung. Den Vorstellungen des Arbeitskreises Dorferneuerung und Dorfgeschichte wurde Rechnung getragen.

Anschrift

Arbeitskreis Dorferneuerung und Dorfgeschichte Langenholdinghausen
Holdinghauser Str. 55a
57078 Siegen

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