Gestaltungsleitfaden Langenholdinghausen

Die Stadt Siegen hat es sich zur Aufgabe und zum Ziel gemacht, das Bild und den besonderen Charakter ihrer ländlich geprägten Stadtteile durch Maßnahmen der „Dorferneuerung“ zu bewahren, zu festigen und behutsam fortzuentwickeln. Ab 1986 wurden deshalb in insgesamt neun Siegener Stadtteilen – darunter auch Langenholdinghausen – Untersuchungen zur „Dorferneuerungsbedürftigkeit“ durchgeführt. Die 1989 fertiggestellte Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass insbesondere der alte Ortskern von Langenholdinghausen „ein typisches Beispiel Siegerländer Dorfgestalt“ sei, der „ein wertvolles, unter allen Umständen zu erhaltendes Ensemble“ darstelle. Von der Untersuchung ausgehend erteilte die Stadt Siegen im Jahre 1990 den Auftrag zur Entwicklung eines „Dorferneuerungskonzeptes“, welches im Herbst 1992 von den politischen Gremien der Stadt Siegen verabschiedet wurde. Das Dorferneuerungskonzept begünstigte in den folgenden Jahren die Zuweisung von Fördermitteln aus dem „Dorferneuerungsprogramm“ für private Baumaßnahmen vor Ort.

Mit dem Dorferneuerungskonzept allein – es ist rechtlich unverbindlich – ist die angestrebte Erhaltung des Wohnumfeldes des „Dorfes Langenholdinghausen“ als das gewünschte Planungsziel jedoch noch nicht erreicht. Mit der vorliegenden Gestaltungssatzung und mit diesem, der Gestaltungssatzung zugehörigen Gestaltungsleitfaden sollen den Bürgerinnen und Bürger von Langenholdinghausen Anregungen und Empfehlungen gegeben werden, wie die Gestaltung der Gebäude, der Gärten, der Wege und Plätze vorgenommen werden könnte.


In Verbindung mit der Gestaltungssatzung soll der Gestaltungsleitfaden die Einsicht fördern,

...... dass eine entsprechende Ortsbildgestaltung die Atmosphäre und den Wohnwert des Ortes zu verbessern und zu sichern vermag,


...... dass Bürgerinnen und Bürger durch persönliche Entscheidungen maßgeblich zur Ortsgestaltung beitragen können und


...... dass die Ortsbildgestaltung eine Gemeinschaftsaufgabe aller Beteiligten, also auch eine Aufgabe der Stadt Siegen ist.



1. Die Einfügung von Neu-, An- und Umbauten ins Ortsbild:

Neu-, An- und Umbauten sollten im Blick auf ihre Trauf- und Firsthöhe, die Trauf- und Giebelständigkeit, die Gebäudebreite, die Dachneigung und die Dachaufbauten das schon bestehende bauliche Ensemble ergänzen. Dabei sollten die im Ort vorhandenen traditionellen Bauformen im Maßstab, in der Höhenentwicklung und in der Dachgliederung Berücksichtigung finden. So kann das Neue das schon Vorhandene harmonisch bereichern, ohne dass „historisierende“ Architekturelemente verwandt werden müssen.

Zwerchhäuser in einem mit Schiefer oder mit Pfannen gedeckten Satteldach:


Zwerchgiebel – verschiefert oder mit einer Fassade aus sichtbarem Fachwerk

Schleppgaube im Pfannendach:Zwerchhaus und Dachfenster:



2. Die Fassadengestaltung

Wie bei der Dachgestaltung so sollte auch bei der Fassadengestaltung auf ortstypische Baustoffe und Farben zurückgegriffen werden. Bei Fachwerkhäusern sollten die Hölzer schwarz oder rotbraun und die Felder weiß gestrichen werden. Die farbliche Hervorhebung der Balkenköpfe, Füllhölzer oder Profile kann durchaus sinnvoll sein. Der Farbanstrich von Holzverkleidungen sollte nicht im Kontrast zu den Baustoffen in der Umgebung stehen. Für die bei Fachwerkhäusern üblichen Gesimse entspricht ein weißer Anstrich der ortstypischen Gestaltung. Auch für die Konstruktionselemente von Wintergärten wird ein weißer Anstrich empfohlen.







Fachwerkfassade mit rotbraun gehaltenen Balken und weißen Gefachen. In der Konstruktion läßt sich die Baugeschichte des Hauses ablesen ...



Die farbliche HervorhebungvonBalkenköpfen und Füllhölzern - ein zusätzlicher „Blickfang“ ...




Ein Fachwerkhaus mit einerFassadenverkleidung aus Holz (Untergeschoss) und Schiefer (Obergeschoss). Die gesamte Farbgebung des Gebäudes ist aufeinander abgestimmt und damit „ortsgerecht“ ...





Die Verbindung von Putzflächen und Bruchsteinmauerwerk ....




... oder von Putzflächen und einer Verschieferung als ortsgerechte Möglichkeit der Fassadengestaltung.

Der Naturstoff Schiefer – ob traditionell oder modern gestaltet – schafft „lebendige“ Strukturen:




3. Die Gestaltung der Fenster:

Bei der Gestaltung von Fenstern werden stehende Rechteckformate mit Kämpfer oder Sprossenteilung als für das Dorf typisches Architekturelement empfohlen. Insbesondere beim Einbau neuer Fenster in bestehende Gebäude sollten die Fenster im Blick auf ihre Maßverhältnisse, ihre Teilung und ihre Anordnung die Ausgewogenheit der Fassade nicht beeinträchtigen. Aus bauphysikalischen Gründen sollte auf Holzfenster zurückgegriffen werden.



Fenster sind die „Augen“ des Hauses. Empfohlen werden Fenster im stehenden Rechteckformat, ...


ungeteilt, oder mit senkrechter Teilung, ...



mit Sprossenteilung, oder senkrechter Teilung und einem Oberlicht:




4. Die Gestaltung der Türen:

Nicht nur bei Fenstern, sondern auch bei Türen sollte dem Naturstoff Holz der Vorzug gegeben werden. Bei der Instandsetzung alter Fachwerkhäuser sollte versucht werden, die alten, oft sehr wertvollen Türen wieder instand zu setzen. Ist dies nicht möglich, sollten einfache Holztüren mit schlichter Profilierung die alte Tür ersetzen.

Türen sind wie ein „Händedruck“. Türen aus Holz ....

... haben eine hohe Lebensdauer: ... lassen sich hervorragend restaurieren:
... und können "historisch verspielt"... ... oder "zeitlos schlicht" gestaltet werden:



5. Die Gestaltung von Einfriedungen und Umwehrungen:

Einfriedungen von Grundstücken oder Gärten sollten möglichst als Hecke aus heimischen Laubgehölzen, als Holzzaun oder als Metallzaun mit überwiegend senkrechten Längsteilungen ausgeführt werden. Bei Einfriedungen aus Metall – z. B. als Kunstschmiedearbeit – ist ein deckender Farbauftrag empfehlenswert. Auch bei Balkongeländern oder Umwehrungen von Kellerausgängen und Lichtschächten entspricht eine überwiegend senkrecht verlaufende Teilung am ehesten einer ortsgerechten Gestaltung.





Eine Hainbuchenhecke behält ihre Blätter auch im Winter






Zäune aus Holz sollten ebenso wie ...




... Zäune aus Schmiedeeisen eine senkrechte Teilung aufweisen:



6. Die Gestaltung von Gärten und Vorgärten:

Vorgärten und Gärten sollten zumindest nicht auf Dauer als Abstell-, Lager- oder Arbeitsfläche genutzt werden. Bei der Neuanpflanzung von Bäumen oder Sträuchern werden heimische Laubgehölze sowie standortgerechte Obstgehölze empfohlen. Bauerngärten mit einem vielfältigen Nebeneinander von Nutz- und Zierpflanzen und in unterschiedlicher Aufteilung führen zu einer Bereicherung des Ortsbilds.


7. Die Gestaltung von Stützmauern:

Stützmauern sollten als Natursteinmauern ausgeführt werden. Je nach Aufgabe und Standort der Mauer empfiehlt es sich, die Steine in Mörtel zu setzen oder sie trocken zu schichten (Trockenmauer).






Mauern aus Natursteinen sehen nicht nur schön aus, sie haben auch eine lange Lebensdauer und lassen sich unter Verwendung derselben Steine bei Bedarf neu setzen – ganz gleich ob die Steine in Mörtel sitzen .....



... oder fachgerecht geschichtet wurden:


8. Hofflächen, Garagenzufahrten und Stellplätze:

Die vorhandenen Hofflächen sollten möglichst nicht versiegelt werden. Wo eine Befestigung von Garagenzufahrten oder Stellplätzen unumgänglich ist, empfiehlt sich eine wassergebundene Decke oder eine Pflasterung. Eine Pflasterung mit Natursteinen entspricht dabei am ehesten einer dörflichen Gestaltungsweise.




Unbefestigte Hoffläche, wobei der Gebäudefuß im Grünen liegt:




Pflasterung aus Grauwacke als Übergang von der Natur zum Gebäude ...

Wasserdurchlässige Befestigungen im Eingangsbereich des Hauses aus Basalt- oder Kunststeinen mit ebener Zugangsfläche und Türstein:





Informationen und Beratungen:

Für das Bauen und Gestalten im Stadtteil Langenholdinghausen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer finanziellen Förderung. Dazu gehören ...

... Förderungen im Rahmen der Dorferneuerung (im privaten und öffentlichen Bereich) über das Amt für Agrarordnung in Siegen,
... Förderungen im Rahmen des Denkmalschutzes,
... Förderungen im Rahmen der Wohnbaumodernisierung (Wohneigentumsförderung für Familien mit mittlerem Einkommen) und
... Förderungen im Rahmen des Programmes zur Energieeinsparung.

Nähere Informationen und Unterlagen hierzu erhalten Sie ...

- zu Planungsfragen, d.h. zur Gestaltung von Neu-, An- oder Umbauten, zur Umgestaltung des Grundrisses oder der Fassade von Gebäuden, zum Abbruch von Gebäuden, zur dorfgerechten Gestaltung von Hofflächen, Gärten oder Vorgärten:
Stadtverwaltung Siegen, Abteilung 7/3 Bauaufsicht / Stadtplanung, Abteilung 1/3 Stadtentwicklung / Dorferneuerung

- zum Umgang mit Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen:
Stadtverwaltung Siegen, Abteilung 4/2 Denkmalschutz, Denkmalpflege

- zu Fragen der Wohnungsbauförderung:
Stadtverwaltung Siegen, Abteilung 5/5 Wohnen

- zu Fragen der Dorferneuerung:
Amt für Agrarordnung in Siegen, Stadtverwaltung Siegen, Abteilung 1/3 Stadtteilentwicklung, Dorferneuerung


Planungsrechtliche Voraussetzungen:

Für den Siegener Stadtteil Langenholdinghausen haben die folgenden planungsrechtlichen Voraussetzungen Gültigkeit:

- der Flächennutzungsplan der Stadt Siegen

- der Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplanes zur erhaltenswerten Ortslage Langenholdinghausen

- der Bebauungsplan Nr. 42 „Große Wiese“

- der Bebauungsplan Nr. 48 „Am Fußfeld“

- die Satzung nach §34 BauGB (Außenbereich)

Darüber hinaus wird auf das für Langenholdinghausen vorliegende Dorferneuerungskonzept hingewiesen.


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